Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt oder die Pflege eines Angehörigen mit Pflegestufe von zuhause aus stattfindet, entsteht Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat (§ 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI).

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:

  • Saugende Bettschutzeinlagen 
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Hand- und Flächendesinfektion

Den Antrag auf Kostenübernahme für die Pflegehilfsmittel erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei uns in der Apotheke. 

Bei Fragen zur Beantragung der Kostenübernahme werden Sie gerne von uns unterstützt.